KFZ-Untersuchungen

Ein Auto will gepflegt sein, besonders wenn man den Wert weitestgehend erhalten möchte. Zu einer ausreichenden Pflege zählen nicht nur die regelmäßigen Besuche in der Waschanlage, sondern vor allem auch die noch viel notwendigeren Untersuchungen. Welche verschiedenen Untersuchungen es für Ihr Fahrzeug gibt, was hierbei geschieht und zu welchen Sie außerdem gesetzlich verpflichtet sind, lesen Sie in unserer folgenden Beschreibung.

Die Hauptuntersuchung (HU)

Die Hauptuntersuchung, auch TÜV genannt, ist eine in regelmäßigen Abständen wiederkehrende Untersuchung des Fahrzeuges. Diese gewährleistet, dass es keinerlei Fahrzeuge mit Sicherheitsmängeln auf den (deutschen) Straßen gibt. Die erste HU von PKWs ist drei Jahre nach Erwerb vorgeschrieben. Danach ist eine Untersuchung in Abständen von 24 Monaten, also zwei Jahren, notwendig. Wann genau Ihr Fahrzeug wieder „fällig“ ist, können Sie auf der am Kennzeichen befindlichen Plakette ablesen.

Folgende Dinge werden bei der Hauptuntersuchung überprüft:

Allgemeine Anliegen

  • Zustand des Kennzeichens (gut lesbar, ordentlich befestigt etc.)
  • Funktioniert das Tachometer?
  • Sind Warndreieck und Verbandskasten vorhanden?
  • Ablaufdatum des Verbandskasten
  • usw.
Anliegen bezüglich der am Fahrzeug befindlichen Scheiben und Spiegel

  • Guter Zustand der Front- und Heckscheibe
  • Rückspiegel nicht beschädigt?
  • usw.
Allgemeine Anliegen bezüglich der Elektrik

  • Funktionieren alle Kontrollleuchten einwandfrei?
  • Gibt es Fehlermeldungen im Kontrollsystem?
  • usw.
Fahrzeuglenkung

  • Ist unnötiger Spielraum in der Lenkung vorhanden?
  • Ist die Lenkung leicht, präzise und zielgenau?
  • usw.
Bremsen

  • Ist ausreichend Bremsflüssigkeit vorhanden?
  • Wie ist der Zustand der Handbremse? Rastet sie gut ein und lässt sich aber auch leicht wieder lösen?
  • usw.
Räder und Reifen

  • Die vorgeschriebene Mindestprofiltiefe von 1,6 mm wird überprüft
  • Überprüfung von sämtlichen potenziellen Schäden an den Reifen
  • Sind die Felgen sicher befestigt oder drohen sie sich bei schneller Fahrt zu lösen?
  • usw.
Die Karosserie im Allgemeinen

  • Gibt es undichte Stellen im Fahrzeug?
  • Sind alle Kabel und Verbindungen dicht?
  • usw.
Auspuff und Geräuschverhalten

  • Ist der Auspuff sicher befestigt und dicht?
  • Kommt es beim Fahrzeug zu vermehrtem Ausstoß von Ruß?
  • usw.

Die Abgasuntersuchung (AU)

Die Abgasuntersuchung ist ebenfalls eine verpflichtende Untersuchung für die meisten Kraftfahrzeuge. Seit 2010 ist sie fester Bestandteil der Hauptuntersuchung (HU). Davor fand sie extra in festgelegten Intervallen statt. Bei der Abgasuntersuchung soll im Großen und Ganzen kontrolliert werden, ob die Abgaswerte die zugelassenen Toleranzgrenzen nicht überschreiten. Andernfalls gilt das Fahrzeug als eine Belastung für die Umwelt und muss im schlimmsten Falle aus dem Verkehr gezogen werden. Zu beachten ist dabei, dass Fahrzeuge mit Dieselmotor andere Beschränkungen und Grenzwerte haben als solche mit einem Otto-Motor.

Es ist unbedingt notwendig, die Untersuchungen in regelmäßigen Abständen durchführen zu lassen. Sollten Sie sich einmal nicht sicher sein, wann die nächste Untersuchung fällig ist, empfiehlt sich ein Blick auf Ihre Fahrzeugplakette. Sollten Sie die Untersuchungsfristen nicht einhalten, drohen empfindliche Bußgelder.

Normale PKWs sind dazu verpflichtet, sich alle zwei Jahre einer Abgasuntersuchung zu unterziehen. Fahrzeuge, die für gewerbliche Zwecke genutzt werden (hierzu zählen Taxen und auch Mietwagen), müssen einmal jährlich im Bereich der Abgase untersucht werden. Forst- und landwirtschaftliche Nutzmaschinen sind von der Abgasuntersuchung befreit. Dies gilt ebenfalls für Fahrzeuge mit einem gültigen Versicherungskennzeichen.

Trotz vieler unterschiedlicher Fahrzeugtypen verläuft eine Abgasuntersuchung in der Regel immer nach dem gleichen Prinzip.

Welches das ist, lesen Sie im Folgenden:

  • Sichtprüfung der gesamten Abgasanlage
  • Bevor der Motor des Fahrzeuges gestartet wird, schließt der Kontrolleur selbiges an den Abgastester an. Dieser empfängt nun ein Drehzahlsignal über den sogenannten Drehzahlsensor.
  • Über einen Temperaturfühler wird außerdem die Öltemperatur gemessen
  • Im Rahmen des Abgastestes wird ebenfalls eine spezielle Sonde verwendet, die verschiedene Stoffe im Abgas misst.
  • Nachdem alle wichtigen Kabel mit dem Fahrzeug verbunden wurden, wird der Abgastester genau auf das zu testende Fahrzeug angepasst.
  • Hierzu gehört zu aller erst die Eingabe der Fahrzeugdaten (erhöhte Drehzahl etc.)
  • Sobald alle wichtigen Daten in den Abgastester eingegeben wurden, wird das Fahrzeug auf Betriebstemperatur gebracht.
  • Ist die erforderliche Temperatur erreicht, kann mit der eigentlichen Abgasuntersuchung begonnen werden.
  • Als erstes werden die Abgaswerte im erhöhten Drehzahlbereich geprüft. Alles im Normbereich ist, wenn die erhöhte Drehzahl schnell und stossfrei erreicht wird. Um alle notwendigen Daten aus dem Abgas zu entnehmen, bedarf es einer Prüfung von rund 30 Sekunden.
  • Nachdem im erhöhten Drehzahlbereich gemessen wurde, beginnt nun noch die Prüfung im Leerlauf. Der Ablauf der Prüfung ist der selbe wie bei erhöhter Drehzahl.

Generell vergleich der Abgastester die Soll- und Ist-Werte der ausgestoßenen Abgase. Hat das Fahrzeug die Untersuchung bestanden, erhält es die notwendige Plakette auf dem Kennzeichen. Wenn einer oder gar mehrere Werte nicht im Toleranzbereich liegen, bekommt Ihr Fahrzeug die Palette nicht. Eine erneute Vorstellung bei einem unabhängigen Prüfer ist nun notwendig.

Gutachten nach Fahrzeugänderung (Tuning)

Sollten Sie sich einmal dazu entschließen, grundlegende Dinge an Ihrem Auto zu verändern (hierzu zählt beispielsweise auch ein neuer Auspuff oder das allseits beliebte „Tieferlegen“ des Fahrwerkes) müssen diese von der Fahrzeugstelle Ihres Vertrauens abgesegnet werden. Sollte nach einer eingehenden Überprüfung nichts dagegensprechen, dass Sie Ihr Fahrzeug in Zukunft genau so fahren dürfen, erhalten Sie dies auch in Form eines schriftlichen Dokumentes. Es empfiehlt sich, dieses Schreiben im Handschuhfach aufzubewahren. Wird Ihr Umbau nicht genehmigt, sind Sie dazu verpflichtet Ihr Auto wieder in den Ursprungszustand zurückzusetzen. Alles andere ist leider nicht rechtens und kann bei erneuten Kontrollen im Straßenverkehr mit hohen Bußgeldern geahndet werden.

Die Feinstaubuntersuchung

Seit dem Jahr 2007 wird in vielen großen Städten die sogenannte Feinstaubplakette verlangt. Am Ortseingangsschild gibt es Schilder, die die Plakette abbilden, über die ein Fahrzeug verfügen muss, um in bestimmten Zonen dieser Stadt fahren zu dürfen. Auf diesem Wege möchte man die ohnehin schon stark befahrenen Städte schonen und die gefährliche und gesundheitsgefährdende Smogbildung reduzieren.

Welche Plakette ein Fahrzeug erhält, bestimmt die sogenannte Emissionsschlüsselnummer. Die ermittelte Feinstaubplakette wird im Anschluss gut sichtbar hinter die Frontscheibe des Fahrzeuges geklebt. Versehen mit dem Kennzeichen des Fahrzeuges ist außerdem eine Verwechslung oder ein willkürlicher Tausch ausgeschlossen.

Im Rahmen der Feinstaubuntersuchung unterscheidet man zwischen vier unterschiedlichen Varianten:

    Die grüne Plakette

  • Sie ist die beste Variante. Autos die über eine solche grüne Plakette verfügen, dürfen sich in allen Städten und auch in Umweltzonen problemlos fortbewegen. Zu den Besitzern einer grünen Plakette zählen in der Regel Fahrzeuge mit Benzinmotor und einem geregelten Katalysator.

  • Die gelbe Plakette

  • Die gelbe Plakette erhalten in der Regel Dieselmotoren die mit einem neuen, zeitgemäßen Katalysator ausgestattet sind. Da die Dieseltechnik noch immer nicht zu 100% ausgereift ist, erhalten sie leider nur das gelbe Modell. Eine Nachrüstung des Diesel-Partikelfilters könnte dafür sorgen, die grüne Plakette zu erhalten. Lohnen tut sich dies allerdings in den meisten Fällen nur bei einem neueren Fahrzeug.

  • Die rote Plakette

  • Die rote Plakette erhalten in der Regel Dieselfahrzeuge ganz beschränkter Emissionsschlüsselnummern. Fahrzeuge mit dieser Plakette dürfen nur in Städte fahren, in denen die Umweltzone mit der roten Umweltplakette am Ortseingang gekennzeichnet ist.

  • Keine Plakette

  • Fahrzeuge die keinerlei umweltschonende Kriterien erfüllen, erhalten keine Plakette. Hierzu zählen Fahrzeuge mit älteren Dieselmotoren oder Benzinmotoren ohne geregelten Katalysator. Um dennoch eine Plakette zu erhalten, wäre eine Nachrüstung eines guten Katalysators von Nöten. Dies wiederrum ist sehr teuer und lohnt sich bei solch alten Fahrzeugen meist nicht mehr. Denn der ideelle Wert übersteigt den realistischen in beinahe allen Fällen.

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