KFZ-Gutachter in Lübeck: schnell & kompetent
Sie haben einen unverschuldeten Unfall erlitten? Dann sollten Sie unbedingt einen unabhängigen KFZ-Gutachter hinzuziehen.
Wir arbeiten ausschließlich mit Gutachtern mit dem Gütesiegel der Berufsvereinigung der Sachverständige - kurz BVDSV - zusammen. Dies garantiert eine schnelle, kompetente & unkomplizierte Abwicklung.
Firma Max Mustermann
Musterstr. 5
12345 Lübeck
Jetzt anrufen: +43 (0)699 11112222
Wir sind für Sie jederzeit erreichbar, auch am Samstag, Sonn- und Feiertag. Gerne können Sie uns auch weiter unten über unser Kontaktformular eine E-Mail schreiben, wir setzen uns dann unverzüglich mit Ihnen in Verbindung.
Ihr Gutachter. Ihre Unterstützung. Ihr Partner.
Wir erstellen Ihnen nicht nur bloß ein Gutachten und lassen Sie dann damit alleine, unser Dienstleistungsangebot Ihnen gegenüber ist weitaus größer:
Nicht nur in Lübeck, sondern auch in
- Schönberg
- Stockelsdorf
- Bad Schwartau
- Timmendorf
Weitere Ortschaften auf Anfrage. Bei Bedarf kommen wir auch zu Ihnen raus.
Unsere Dienstleistungen umfassen
- Die Erstellung von Schadengutachten
- Durchführung von Fahrzeugbewertungen
- Erstellung von Unfallrekonstruktionen
- Technische Schadenauswertungen
- Auf Wunsch übernehmen wir auch die weitere Kommunikation mit der zuständigen Werkstatt, der Versicherungen und wenn nötig dem Rechtsanwalt.
Der Ablauf bei einem unverschuldeten Unfall
- Sie erleiden einen unverschuldeten Unfall, zum Beispiel übersieht jemand eine rote Ampel und fährt in ihre Beifahrerseite rein.
- Sie kontaktieren unseren geprüften KFZ-Gutachter aus Lübeck.
- Dieser schaut sich den Schaden an und erstellt das notwendige rechtssichere Schadensgutachten für die gegnerische Versicherung.
- Sie lassen den Unfallschaden reparieren oder sich den Nettobetrag aus dem Gutachten auszahlen.
Warum überhaupt einen Gutachter einschalten?
Sie, der Unfallgegner und seine Versicherung profitieren von einer neutralen und objektiven Schadensbewertung. Zudem erfüllen wir mit unserem Gutachten eine beweissichernde Funktion die z.B. auch vor Gericht bestand hat.
Liegt die Schuld beim Unfallgegner übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten für das Gutachten. Diese Kosten sind gedeckelt und werden nach Tabellen berechnet.
Beträgt das Schaden 1.000 € kostet das Gutachten 35 % der Schadensumme = 350 €.
Bei 20.000 € Schadenshöhe liegt die Gebühr bei 7,5 % = 1.500 €.
Kontaktieren Sie uns kostenlos und unverbindlich
Per Telefon oder Kontaktformular. Oder Sie kommen bei uns vorbei. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung
Seit mehr als 10 Jahren machen wir unseren Job erfolgreich. Wir haben bereits tausende Kunden betreut, Gutachten erstellt, Fahrzeugbewertungen durchgeführt oder uns mit Anwälten auseinandergesetzt.
- Lübecker Str., 23552 Lübeck
- 24 Stunden (Montag - Sonntag)
- +43 (0)699 11112222
- mail@example.com
